Beitrags- und Gebührenordnung
1. Wilkauer Anglerverein "Die Petrijünger" e.V.
Der Vorstand
des
1.Wilkauer Anglervereins „ Die Petrijünger“ e.V.
hat am 03.08.2017 folgende
Beitragsordnung beschlossen bzw. präzisiert:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie etwaige Gebühren. Über die Höhe der finanziellen Verpflichtungen entscheidet der Vorstand jährlich neu. Diese Mitteilung erfolgt in der Jahreshauptversammlung des jeweiligen Kalenderjahres( für das darauffolgende Jahr).
§ 2 Beschlüsse
(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Jahresbeitrags, die Aufnahmegebühr sowie die Gebühr für nicht geleistete Aufbaustunden.
(2) Die festgesetzten Beiträge gelten ab dem Jahr 2018 und werden zur Jahreskassierung im Dezember erhoben.
§ 3
Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr
Beitragsklassen |
Aufnahmegebühr (einmalig) |
Erwachsene
|
75,00 € |
Kinder/ Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)
|
35,00 € |
Jährlicher Vereinsbeitrag
Beitragsklassen |
aktiv |
passiv * |
Erwachsene
|
50,00 € |
25,00 € |
Kinder/ Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)
|
25,00 € |
12,50 € |
* passiv bedeutet – OHNE Angelberechtigung des Anglerverbandes
Versäumte Arbeitsstunden
50,00 € *
* Jugendliche und Rentner müssen keine Arbeisstunden ableisten
§ 4 Fälligkeit
Die Beitragszahlung erfolgt zur Jahreskassierung bzw. bei Neuaufnahmen zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein.
§ 5 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur jährlich zum 31.12. eines Kalenderjahres zulässig und vorab schriftlich bzw. per Email zu erklären. Desweiteren werden alle Mitglieder automatisch ausgeschlossen, wenn sie ihre Beitragszahlungen an den Verein/ AVS nicht bis zum 31.01. des nächsten Kalenderjahres geleistet haben.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch den Vorstandsbeschluss vom 03.08.2017 in Kraft.
Frühere Beitragsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.
W.-H., d. 03.08.2017
Gez. Ronald Arlt
1.Vorsitzender